Golfanlage



Anlage


 

Platzbeschreibung

Golf mit Charakter – 9 Löcher voller Abwechslung

Der 9-Loch-Platz im Golf-Club Darmstadt Traisa verbindet sportliche Herausforderung mit landschaftlichem Reiz. Eingebettet in die idyllische Umgebung des Odenwalds, bieten abwechslungsreiche Spielbahnen beeindruckende Ausblicke – bis hin zur Burg Frankenstein.

Hier steht nicht nur das Handicap im Fokus, sondern die Freude am Spiel. Tradition, Natur und Atmosphäre machen jede Runde zu einem besonderen Erlebnis.

Dank der großzügigen Platzgestaltung und fairen Spielverteilung ist ein spontaner und entspannter Start meist jederzeit möglich – ganz ohne Zeitdruck.

Platzübersicht 

Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Bahnen.

Hier eine kleine Übersicht der einzelnen Bahnen zum Download.

Courserating
Die Herausforderung wartet – mit dem Course-Rating lässt sich die Spielvorgabe optimal an jeden Platz anpassen. Die aktuelle Spielvorgabentabelle steht als PDF zum Download bereit.

Übungsanlagen

Optimale Trainingsbedingungen für jedes Spielniveau

Egal ob Golfanfänger oder erfahren auf dem Platz – im GC Darmstadt Traisa stehen ideale Übungsmöglichkeiten zur Verfügung. Direkt an der Clubterrasse laden Chipping-, Pitching- und Puttinggrüns zum gezielten Kurzspieltraining ein. Die Driving Range ist nur einen kurzen Spaziergang entfernt und bietet sowohl Matten- als auch Rasenabschläge sowie überdachte Abschlagplätze.

Mit moderner Technik wie dem Scope-System und hochwertigen Leihschlägern lässt sich das Spiel effektiv verbessern. Beste Voraussetzungen, um persönliche Ziele zu erreichen und das eigene Golfspiel auf das nächste Level zu bringen.

Driving Range

Unsere neu gestaltete Driving-Range, nur 3-4 Minuten (fussläufig) vom Clubhaus entfernt, bietet dir optimale Trainingsbedingungen. 

Mit 270 Metern Länge und zwei Teelines, eine davon überdacht kannst du bei jedem Wetter trainieren. Parken kannst du bequem direkt auf der Range – für dein perfektes Aufwärmtraining! Achte auf die Schilder zur Nutzung.

Bezahlen mit Golfclubausweis (nur Mitglieder da Einzugsermächtigung vorliegen muss)

o   25 Bälle

o   € 3,50 Gäste für Gäste / Range-Fee enthalten

o   € 2,00 für Mitglieder

Chiping & Putting-Grün

Jeder Golfer weiß, dass das kurze Spiel die wahre Herausforderung ist. Direkt neben der Clubterrasse bieten unser Putting-Green, die Chipping-Area und der Übungsbunker ideale Möglichkeiten, dein Können zu perfektionieren.

Für die Nutzung erheben wir eine Gebühr von 10 €, die im Sekretariat zu entrichten ist.

Hausordnung Driving Range

Hausordnung/Nutzungsbedingungen Driving Range

(nachfolgend „Hausordnung“)

des Golf-Club Darmstadt Traisa e.V. (nachfolgend „GCDT“)

(Stand: Mai 2026)

 

Präambel/Geltungsbereich
Diese Hausordnung regelt das Betreten und die Nutzung der Driving Range des GCDT (nachfolgend „Driving Range“) einschließlich aller Abschlagflächen, Übungsareale, Wege, Zuwegungen, Einrichtungen und Geräte auf dem gesonderten Grundstück der Driving Range. Sie dient insbesondere der Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer sowie dem ordnungsgemäßen, fairen und schonenden Betrieb der Anlage.

Sie gilt für alle Personen, die die Driving Range betreten oder nutzen, insbesondere Mitglieder, Gäste, Greenfee-Spieler, Begleitpersonen sowie etwaige Trainer.

Mit Betreten der Driving Range erkennen Sie diese Hausordnung als verbindlich an.

1. Nutzung auf eigene Gefahr – Haftung

1.1. Die Nutzung der Driving Range erfolgt auf eigene Gefahr.  Dies gilt insbesondere für typische Risiken des Golfsports (z.B. Fehlschläge, abprallende Bälle), soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung des GCDT, seiner Organe, Mitarbeiter oder Beauftragten beruhen. Die gesetzliche Haftung des GCDT, insbesondere nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 1.2 bis 1.4 sowie zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt unberührt.

1.2. Der GCDT, seine Organe, Mitarbeiter und Beauftragten haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

1.3. Für sonstige Schäden (also solche, die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen) haftet der GCDT, seine Organe, Mitarbeiter und Beauftragten bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen,bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

1.4. Eine weitergehende Haftung des GCDT ist – über die vorstehenden Regelungen hinaus – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

2. Sicherheit und Rücksichtnahme

2.1. Schlagen Sie Bälle ausschließlich in die Richtung des ausgewiesenen Driving-Range-Geländes – niemals in Richtung von Gebäuden, Parkplätzen, Wegen oder angrenzenden Grundstücken (insbesondere Reiterhof/Pferdekoppel).

2.2. Halten Sie jederzeit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Spielern und Anwesenden. Schlagen Sie erst, wenn sich niemand im Gefahrenbereich des Schlags befindet.

2.3. Achten Sie stets darauf, andere Personen, Tiere oder Sachen nicht zu gefährden oder zu verletzen.

2.4. Sollte ein Ball in Richtung Reiterhof/Pferdekoppel oder sonstiger Personen- oder Tierbereiche fliegen, rufen Sie unverzüglich laut und deutlich: „FORE!“.

2.5. Schwingen Sie Schläger nur in den dafür vorgesehenen Abschlagbereichen und nur, wenn der Bereich frei ist.

2.6. Kinder und Jugendliche sind auf der Driving Range herzlich willkommen. Die Erziehungs- und Sorgeberechtigten haben jedoch stets sicherzustellen, dass die Nutzung in sicherer und rücksichtsvoller Weise erfolgt und behalten ihre gesetzliche Aufsichtspflicht auch während des Aufenthalts auf der Driving Range. Jüngere Kinder (in der Regel bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) dürfen die Driving Range nur gemeinsam mit einer erwachsenen, verantwortlichen Begleitperson nutzen. Ältere Kinder und Jugendliche dürfen die Driving Range alleine nutzen, wenn sie mit den Sicherheitsregeln vertraut sind, diese verstanden haben und sich zuverlässig daran halten. Der GCDT nimmt keine generelle Übernahme von Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder und Jugendliche vor, sondern erfüllt seine Pflichten im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherung. Der GCDT ist berechtigt, die Nutzung durch Kinder und Jugendliche einzuschränken oder zu untersagen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

3. Nutzung der Abschlagbereiche

3.1. Schlagen Sie ausschließlich von den dafür vorgesehenen Matten bzw. den markierten Abschlagflächen.

3.2. Das Schlagen von Bällen außerhalb dieser Bereiche – insbesondere von Wegen, Rasenflächen oder nicht markierten Zonen – ist untersagt.

3.3. Das Überschreiten von Sicherheitsmarkierungen oder das Betreten nicht freigegebener Bereiche (z.B. Ball-Sammelzonen, Maschinenbereiche) ist verboten.

3.4. Den Anweisungen des Clubpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

4. Bälle, Körbe und Anlagen

4.1. Die auf der Driving Range bereitgestellten Bälle sind ausschließlich zum Spielen auf der Driving Range bestimmt.

4.2. Das Einsammeln von Bällen auf der Driving Range ist verboten.

4.3. Das Mitnehmen von Rangebällen vom Gelände der Driving Range bzw. des GCDT ist untersagt; die Rangebälle sind Eigentum des GCDT

4.4. Bitte bringen Sie die Ballkörbe nach der Nutzung ordnungsgemäß zu den vorgesehenen Rückgabestellen (insbesondere zum Ballautomaten) zurück.

4.5. Behandeln Sie die Einrichtungen und Anlagen der Driving Range pfleglich. Beschädigungen oder Störungen (z.B. Defekte an Matten, Automaten, Netzen) sind dem Clubpersonal unverzüglich zu melden.

4.6. Eine gewerbliche Nutzung der Driving Range (z.B. Unterricht durch nicht vom GCDT autorisierte Trainer gegen Entgelt) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des GCDT.

5. Sauberkeit und Tiere

5.1. Halten Sie die Driving Range sauber. Nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter und entsorgen Sie Abfälle umweltgerecht.

5.2. Tierhalter haben ihre Tiere so zu führen, dass andere Personen und der Spielbetrieb nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden; Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Das Mitführen von Tieren in unmittelbare Abschlagbereiche ist untersagt.

6. Videoüberwachung und Datenschutz

6.1. Teile der Driving Range werden aus Sicherheits- und Beweiszwecken videoüberwacht.

6.2. Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist der GCDT

6.3. Die Videoüberwachung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG).

6.4. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen und zu Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte den gesondert ausgehängten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung und der Datenschutzerklärung des GCDT.

7. Hausrecht, Verstöße und Sanktionen

7.1. Der GCDT übt das Hausrecht auf der Driving Range aus. Den Anweisungen des Clubpersonals ist Folge zu leisten.

7.2. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder bei sonstigem grob unsportlichem, gefährdendem oder störendem Verhalten kann der GCDT von seinem Hausrecht Gebrauch machen und insbesondere

  • ein zeitweiliges oder dauerhaftes Nutzungsverbot der Driving Range aussprechen,
  • eine Platzsperre oder Turniersperre verhängen,
  • ein Hausverbot für das gesamte Clubgelände aussprechen,
  • im Falle von Sachbeschädigungen, Diebstahl oder sonstigen Rechtsverstößen zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einleiten.

Die Auswahl und Dauer der Maßnahmen richten sich nach Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes sowie den Umständen des Einzelfalls und haben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen. Gegenüber Vereinsmitgliedern erfolgt die Verhängung von Platzsperren, Turniersperren oder dauerhaften Hausverboten im Einklang mit der Satzung und den vereinsrechtlichen Bestimmungen des GCDT.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Die Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern aus der Satzung des GCDT und den vereinsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Ergänzend zu dieser Hausordnung gelten die Satzung, Platzordnung, Wettspielbedingungen und sonstigen Ordnungen des GCDT in der jeweils gültigen Fassung.

8.2. Der GCDT ist berechtigt, diese Hausordnung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich erscheint (insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Auflagen, aus Sicherheitsgründen oder zur Anpassung des Betriebs der Driving Range). Maßgeblich ist die jeweils aktuell ausgehängte bzw. veröffentlichte Fassung.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

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